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    FAQ
    Häufige Fragen

    FAQ
    Warum habe ich eine Vertragsstrafe erhalten?

    Parkraumüberwachung24 beabsichtigen niemals, Sie als Kunden unseres Auftragsgebers zu verärgern.

    Unsere Aufgabe liegt jedoch alleine im Schutze und im Interesse des Grundstückseigentümers. Dieser hat uns beauftragt die Einhaltung der geltenden Regeln durchzusetzen. Es soll sichergestellt werden, dass der zur Verfügung stehende Parkraum auch den Nutzern vorbehalten wird, für welche er bereit gestellt wurde.

    Wie auf der Zahlungsaufforderung an Ihrem Fahrzeug vermerkt, haben Sie auf Privatgelände geparkt und gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen und nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes den Tatbestand der Besitzstörung gemäß § 858 BGB erfüllt.

    Es ist verständlich, das Sie sich darüber ärgern, aber die Alternative anstatt einer Vertragsstrafe hieße Ihr Fahrzeug abzuschleppen. Hierbei würden Ihnen deutlich höhere Kosten anfallen. Bitte halten Sie das Zahlungsziel auf der Zahlungsaufforderung ein, damit etwaige Zusatzkosten wie Halterabfragen, Mahngebühren und eventuell weitere Rechtsanwaltskosten nicht notwendig werden.

    Sollten Sie bezüglich Ihres Parkverstoßes weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.

    Wie kommt Parkraumüberwachung24 an meine Daten?

    Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist für uns sehr wichtig.

    Über das Kennzeichen des Fahrzeugs, dass regelwidrig auf einer privaten Parkfläche unseres Kunden geparkt wurde, erhalten wir per offiziellem Auskunftsgesuch vom Kraftfahrtbundesamt den Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters.

    Die so ermittelten Halterdaten bleiben bei uns nur für die Dauer der Abwicklung des Parkerstoßes gespeichert und werden anschließend wieder gelöscht.

    Wird mein KFZ-Kennzeichen dauerhaft gespeichert?

    Nein, wir speichern keine von uns ermittelten KFZ-Kennzeichen dauerhaft.

    Bei der Einfahrt in eine von uns überwachten Parkfläche werden die KFZ-Kennzeichen der vorbeifahrenden Fahrzeuge registriert und bleiben bis zur Ausfahrt kurze Zeit später zwischengespeichert. Liegt kein Regelverstoß gegen die Parkordnung vor, wird das zwischengespeicherte Kennzeichen wieder gelöscht.

    Nur bei Regelverstößen speichern wir KFZ-Kennzeichen länger – zur Halterermittlung und für die Dauer der Abwicklung der Vertragsstrafe.

    Dauerstellplatz
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    Dann melden Sie sich bei uns mit Ihrer Wunschadresse und wir prüfen, ob wir Ihnen in Ihrer Nähe einen Stellplatz anbieten können.

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